Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1.

Allen Verträgen, die der Kunde über das Internet oder mittels sonstiger Fernkommunikationsmittel mit Lausitzwerbung abschließt, liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. Diese erkennt der Kunde mit seiner Bestellung ausdrücklich an.

 

2.1

Die schriftlich, fernmündlich oder per Email erteilten Bestellungen des Kunden sind Angebote, an die der Kunde grundsätzlich gebunden ist. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder Übersendung bzw. Übergabe der Ware zustande. Bei Internet-Versteigerungen oder sonstigen Verkäufen gegen Höchstgebot vollzieht sich der Vertragsschluss automatisch mit dem jeweils Meistbietenden beim Ende der Auktion. Hinsichtlich des Vertragsabschlusses unter „Auktionen“ gelten die für den Kunden dort einsehbaren AGB vom jeweiligen Auktionshausbetreiber.

2.2

Etwaige Lieferhindernisse werden dem Kunden von Lausitzwerbung unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche, mitgeteilt.

2.3

Die Angebote von Lausitzwerbung sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung und Verfügbarkeit der Ware, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine Lieferunmöglichkeit oder Nichteinhaltung von Lieferterminen wegen gänzlicher oder teilweiser Nichtverfügbarkeit der Ware berechtigt den Kunden nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen, jedoch mindestens vierzehntägigen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Rechte stehen dem Kunden in diesem Fall nicht zu. 

2.4

Teillieferungen sind zulässig. 

2.5

Ein Auftrag gilt als erteilt und angenommen, wenn eine schriftliche Bestellung des Kunden und/oder eine Auftragsbestätigung von uns innerhalb 8 Tagen vorliegt.

2.6

Bei Aufträgen unter 250,- Euro erfolgt keine gesonderte Auftragsbestätigung.

2.7

Wird ein Auftrag storniert, sind die angefallenen Kosten vom Besteller zu tragen.

2.8

Notwendige Änderungen, auch aufgrund behördlicher Auflagen, gelten als Auftragserweiterung.

2.9

Alle von uns erstellten 1:1-Zeichnungen, Reprofilme, Druckplatten, Siebe usw. bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabe erfolgt nur nach gesonderter Berechnung.

2.10

Bei Sieb- und Offsetdruck behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung von 10 Prozent vor.

2.11

Bei der Verwendung von kundeneigenen Textilien erheben wir eine Handling-Pauschale von 1,19 € (inkl. 19% MwSt.) pro Stück.

 

3.1

Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, hat er das Recht gemäß § 312d BGB, gelieferte Waren, die er über das Internet oder unter Verwendung sonstiger Fernkommunikationsmittel bei Lausitzwerbung gekauft oder ersteigert hat, ohne Angabe von Gründen innerhalb von einem Monat durch Rücksendung an die obige Adresse von Lausitzwerbung zurückzugeben. Diese Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann der Kunde die Rücknahme auch durch ein bloßes Rücknahmeverlangen in Textform, also per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. 

3.2

Fällt die Rücksendung der Ware unter § 312d BGB so ist die Ware in einem einwandfreiem Zustand einschließlich aller unbeschädigten Verpackungsteile und in einem versicherten Postpaket an Lausitzwerbung zurückzusenden. Eine unversicherte Versandart kommt nur dann in Betracht, wenn es sich um Kleinteile oder Waren von geringerem Wert handelt, die dem Kunden auch von Lausitzwerbung nicht mit Postpaket zugesandt wurden. 

3.3

Bei Warenwerten bis 40,00 € trägt der Kunde die Kosten der Warenrücksendung. Beträgt der Warenwert mehr als 40,00 € übernimmt Lausitzwerbung die Kosten für die Rücksendung der Ware. In diesem Fall erstattet Lausitzwerbung die Kosten der Rücksendung dem Kunden zusammen mit dem Kaufpreis. Unfrei versandte Rücksendungen werden von Lausitzwerbung grundsätzlich nicht angenommen, sondern von der Post umgehend an den Absender zurückgesandt.

3.4

Ein Rückgaberecht besteht grundsätzlich nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht auf den Websites von Lausitzwerbung angeboten und im Sortiment von Lausitzwerbung nicht geführt, sondern auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden extra für ihn bestellt werden oder die nach Vorgaben des Kunden hergestellt oder bearbeitet worden sind, Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind sowie Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.

3.5

Unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen nach Rückerhalt der Ware wird Lausitzwerbung die Erstattung des gezahlten Kaufpreises sowie der ggf. angefallenen Kosten für die Rücksendung vornehmen. Hierzu hat der Kunde rechtzeitig, spätestens mit der Rücksendung, seine Kontoverbindung bekannt zu geben. 

3.6

Eine Erstattung der vom Kunden für die Zusendung der bestellten Ware an ihn gezahlten Versandkosten erfolgt nicht.

3.7

Ein Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Kaufpreises besteht nicht, wenn der Wert der Ware durch Gebrauch, der über die übliche Prüfung der Ware, wie sie dem Kunden auch in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre, hinausgeht, durch Beschädigung der Ware oder ihrer Verpackung oder durch sonstige Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, gemindert ist. In diesem Fall wird Lausitzwerbung einen im Einzelfall angemessenen Abzug für die Wertminderung vornehmen. Sollte die Wertminderung des Kaufgegenstandes so erheblich sein, dass Lausitzwerbung ein Wiederverkauf der Ware unmöglich oder nur mit unvertretbaren Verlusten möglich ist, ist eine Rücknahme der Kaufsache grundsätzlich ausgeschlossen.

 

 4.1

Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung auf den Internetseiten dargestellt wurden. Eine Korrektur offensichtlicher Irrtümer bleibt Lausitzwerbung vorbehalten. 

4.2

Alle Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese ist auf Wunsch des Kunden getrennt ausweisbar, soweit die Ware nicht als „Gelegenheit“ der Differenzbesteuerung nach § 25a Abs. 2 UStG unterliegt oder soweit nicht aus anderen Gründen – z.B. bei Kommissionsgeschäften – ein separater Ausweis ausgeschlossen ist. Für Kunden außerhalb der EU gilt Brutto für Netto.

4.3

Verpackungs- und Versandkosten, die grundsätzlich der Kunde trägt, werden den Preisen hinzugerechnet. Die Vorkasse erfolgt vom Käufer auf das von Lausitzwerbung ihm bekannt gegebene Konto. Kosten des Geldverkehrs trägt der Käufer, anderenfalls wird die Ware bis zur vollständigen Bezahlung nicht ausgeliefert. Im Überweisungstext müssen Bestelllnummer und Name des Käufers aufgeführt werden. Ist der Überweisungstext unvollständig und kann die Zahlung deshalb nicht zugeordnet werden, besteht keine Verpflichtung von Lausitzwerbung zur Ermittlung des Käufers und Lieferung der Ware. Weitere Mitteilungen im Überweisungstext sind nicht zulässig und können nicht beachtet werden. Für Mitteilungen die Ausführung der Ware betreffend muss eine gesonderte Mail vom Käufer an den Verkäufer gesendet werden. 

4.4

Der Versand der Ware erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse, und gegen Vorausüberweisung auf das dem Kunden rechtzeitig mitgeteilte Konto von Lausitzwerbung. Auf Wunsch des Kunden kann auch ein Termin zur Abholung der Ware gegen Barzahlung vereinbart werden.

4.5

Der Versand der Ware an den Kunden erfolgt nach Möglichkeit innerhalb von fünf Werktagen ab Zahlungseingang. Über etwaige Verzögerungen wird der Kunde von Lausitzwerbung unterrichtet. 

4.6

Mit Eingang der Bestellung wird die Ware von Lausitzwerbung für den Kunden reserviert. Erfolgt eine Zahlung nicht innerhalb von einer Woche ab Vertragsabschluß, so behält sich Lausitzwerbung eine anderweitige Verfügung über die Ware vor. Die Weiterberechnung der durch den Kauf entstandenen Kosten (Einstellungsgebühr, Verkaufsgebühr, Mahngebühr usw.) an den Käufer bzw. Höchstbietenden behält sich Lausitzwerbung ebenso wie die Einleitung rechtlicher Schritte, vor. 

4.7

Das Sammeln mehrerer Käufe ist auch nur innerhalb einer Woche möglich und auf max. 10 Positionen beschränkt. Sollte das Gewicht der Lieferung 20,0 kg übersteigen, müssen wir die Ware auf 2 Pakete verteilen. Dementsprechend fallen höhere Kosten für Verpackung und Versand an. Selbiges gilt auch für Sperrgut (Als sperrig gelten Pakete die in Quaderform eine Länge von mehr als 120 cm oder eine Breite bzw. Höhe von über 60 cm haben).

4.8

Die Ware wird im Regelfall als Päckchen oder versichertes Paket per Post oder Paketdienst geliefert. Wünscht der Kunde ausdrücklich eine andere (unversicherte) Versendungsart, so wird Lausitzwerbung diese auf das ausschließliche Risiko des Kunden durchführen. Bei Artikeln, für die nur unversicherter Versand angeboten wird ist gegen Aufpreis generell ein versicherter Versand möglich. Soweit es sich um Kleinteile oder Teile von geringem Wert handelt, wird Lausitzwerbung die im Einzelfall für den Kunden jeweils günstigste Versandart wählen, es sei denn der Kunde verlangt auch in diesem Fall die Versendung der Ware als versichertes Paket. 

4.9

Für den Versand wird dem Kunden eine Versandkostenpauschale wie im Angebot beschrieben berechnet. Die Versandart wird, wenn nicht anders vereinbart, durch uns festgelegt. Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Packmaterial, wie z.B. Kartons u. Holzverschläge sind Einwegverpackungen und können weder zurückgenommen noch gutgeschrieben werden.

  • Versandkosten innerhalb Deutschlands sowie Europäische Union (EU)
  • Andere Länder innerhalb Europas: bitte erfragen Sie vorher die Liefermöglichkeiten und Versandkosten. Für besonders schwere Sendungen und für besonders wertvolle Lieferungen behalten wir uns zum Ausgleich der damit verbundenen Mehrkosten des Versands die Erhebung eines Aufschlags auf die oben genannten Versandpauschalen vor. Die Höhe des Aufschlags werden wir dem Kunden im Einzelfall mitteilen.

4.10

Bei Versendungen in Länder außerhalb der EU ist der Kunde für die ordnungsgemäße Einfuhrverzollung auf seine Kosten allein verantwortlich. 

4.11

Hat der Kunde mitgeteilt, dass die Ware auf dem Wege des Versandes beschädigt oder verlorengegangen ist, so wird Lausitzwerbung unverzüglich Ersatzansprüche gegenüber dem Verursacher anmelden oder Nachforschungsanträge hinsichtlich des Verbleibs der Ware stellen. Lausitzwerbung ist nicht verpflichtet, eine Ersatzlieferung an den Kunden durchzuführen oder den Kaufpreis an den Kunden zurückzuerstatten, solange der Transportschaden nicht eindeutig festgestellt oder das Nachforschungsverfahren noch nicht abgeschlossen wurde. 

4.12

Die genannten Preise sind bis auf Widerruf gültig. Sollten zwischen Angebot und Auftragserteilung mehr als 6 Wochen liegen, können etwaige Verteuerungen der Materialien, Löhne usw. die Kosten bis zu 10% ohne vorherige Mitteilung weitergegeben werden.

4.13

Angebote und Entwurfszeichnungen sind unser geistiges Eigentum und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

4.14

Die Entwurfskosten werden im Auftragsfall in Rechnung gestellt. Sollte die Ausführung unseres Entwurfes (auch in abgeänderter Form) durch einen Dritten ausgeführt werden, so ist sofort ein Entwurfshonorar fällig. Die Höhe des Honorars wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

 

5.

Sollte im Ausnahmefall eine Lieferung aufgrund entsprechender schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden nicht gegen Vorkasse erfolgen, so geht das Eigentum an der gelieferten Ware erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über. Vor Eigentumsübergang ist der Kunde zu Verfügungen über die Ware nicht berechtigt. Solange Lausitzwerbung noch Eigentümer der Ware ist, hat der Kunde Lausitzwerbung unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Rechte an der Ware, gleich welcher Art, geltend machen.

 

6.1

Gemäß § 437 BGB hat der Kunde bei Mängeln an der gelieferten Sache zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung, d. h. er kann nach seiner Wahl die Nachbesserung der gelieferten Sache oder eine Ersatzlieferung verlangen. Der Kunde hat die getroffene Wahl Lausitzwerbung in deutlicher Form mitzuteilen. Erst nach zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen von Lausitzwerbung stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, wie Minderung des Kaufpreises und Rücktritt vom Vertrag, zu.

6.2

Entscheidet sich der Kunde bei defekter Neuware für eine Nachbesserung (Reparatur), so hat er die Ware auf Verlangen von Lausitzwerbung – zur Unterstützung einer zügigen Abwicklung des Gewährleistungsfalls – unmittelbar an den Hersteller zu senden, dessen Anschrift dem Kunden von Lausitzwerbung unverzüglich mitgeteilt wird. Lausitzwerbung erstattet dem Kunden die hierbei anfallenden Versandkosten, sofern der Hersteller nicht selbst eine Erstattung vornimmt.

6.3

Gewährleistungsrechte sind grundsätzlich ausgeschlossen bei Waren, die ausschließlich als historische Sammlerstücke ohne Funktionsgarantie verkauft und als solche bezeichnet werden. Für Lichtwerbeanlagen (ausgenommen Leuchtstoff- und Glühlampen) und Beschriftungen übernehmen wir eine Garantie von 12 Monaten, sofern zur Ausführung eine Lieferzeit von mindestens 4 Wochen zur Verfügung stand, für Folien und andere Artikel gelten die Garantiebestimmungen der Vorlieferanten.

6.4

Angaben zur Funktion und Anwendung von Neu- und Gebrauchtware oder sonstige technische Auskünfte erteilt Lausitzwerbung nach bestem Gewissen und aufgrund vorhandener Erfahrungen. Diese Angaben stellen jedoch grundsätzlich keine Beschaffenheitsgarantie für die Ware dar. 

6.5

Lausitzwerbung ist berechtigt, Leistungen aus Gewährleistung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die schadhafte Ware zuvor an Lausitzwerbung oder den Hersteller zurücksendet und eine Überprüfung der Reklamationen ermöglicht. Stellt sich heraus, dass ein Fehler trotz eingehender Prüfung nicht feststellbar ist oder stellt sich heraus, dass der Fehler vom Kunden selbst verursacht wurde, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Dem Kunden wird die Ware dann in defektem Zustand zurückgesandt, es sei denn er hat sich zuvor schriftlich zur Übernahme der Reparatur- und Versandkosten bereit erklärt.

6.6

Die Garantie-Leistung erlischt bei Produkten, die nicht von einem Fachbetrieb eingebaut wurden. (Autolautsprecherboxen, Subwoofer, usw.)

6.7

Als Garantienachweis genügt die Vorlage einer Rechnungskopie.

6.8

Transportschäden können grundsätzlich nur dann anerkannt werden, wenn sie Lausitzwerbung vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 48 Stunden nach Erhalt der Ware, schriftlich oder per Email angezeigt werden, wobei es zur Fristwahrung auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige ankommt.

6.9

Bitte senden Sie den Widerruf / die gelieferte Ware an: 

Lausitzwerbung
Carola Wolf
Brückenstraße 18
02763 Zittau
DEUTSCHLAND

Tel. 03583 7918777
E-Mail: info@lausitzwerbung.de

 

7.1

Eine über die Regelungen in Ziffer 6 hinausgehende Haftung von Lausitzwerbung für unmittelbare oder mittelbare Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund und soweit gesetzlich zulässig – ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem arglistigen Verschweigen eines Mangels oder auf dem Fehlen zugesicherter Beschaffenheit.

7.2

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz oder Konventionalstrafen, sind ausgeschlossen.

7.3

Handelsübliche Farbabweichungen und Material-Toleranzen stellen keinen Mangel dar, berechtigen nicht zur Mängelrüge.

7.4

Etwaige Falten und Knicke in selbstklebenden Materialien sind produktionsbedingt und verschwinden bei sachgemäßer Verklebung von selbst. Sie stellen keinen Mangel da.

 

8.

Für den Fall, dass Lausitzwerbung die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist Lausitzwerbung für die Dauer der Hinderung von der Leistungspflicht befreit. Ist Lausitzwerbung die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitere Rechte stehen dem Kunden in diesem Fall nicht zu.

9.1

Von diesen Bedingungen abweichende oder diese Bedingungen ergänzende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9.2

Lausitzwerbung wird sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Teledienstedatenschutzgesetzes, beachten.

9.3

Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

9.4

Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des „Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980“ ist ausgeschlossen. 10.5 Erfüllungsort ist der Firmensitz von Lausitzwerbung Zittau. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist 02763 Zittau, sofern der Kunde „Unternehmer“ im Sinne des § 14 BGB ist. In allen anderen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Alle Lieferungen erfolgen aufgrund der vorstehenden Bedingungen. Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Besteller mit diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen einverstanden. Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind unwirksam. ACHTUNG: Für Kupfer, Transformatoren und Kabel sowie aus Kupfer gefertigte Anlagen, Schilder, Kunststoffe, Farben gelten Tagespreise, evtl. Mehrpreise werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

10.1

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Fertigstellung und nach Auslieferung des Auftrages.

10.2

Aufträge bis 700,- € Nettowert sind sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug zu zahlen.

10.3

Bei Lichtwerbeanlagen, material- und lohnintensiven Aufträgen ist eine Anzahlung von 1/3 der Auftragssumme fällig. Die Restzahlung folgt nach Rechnungsstellung innerhalb 8 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tagen netto.

10.4

Bei Zahlungsverzug des Bestellers wird je angefangenen Monat ab Rechnungsdatum 5% Verzugszinsen und 2,50 € Mahngebühren fällig, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf.

10.5

Diskontspesen und Einzugskosten gehen zu Lasten des Akzeptanten.

10.6

Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung.

10.7

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.